Schlagwort-Archive: Gesetzesentwurf

Reporter ohne Grenzen: „Kriminalisierung von Tor-Servern stoppen“

Reporter ohne Grenzen berichtet über die Ergebnisse einer interdisziplinäre Analyse von Juristen, IT-Experten und Menschenrechtsaktivisten des geplanten „Darknet-Paragrafen“:

„Das Bundesinnenministerium möchte den Betrieb von Tor-Servern kriminalisieren und damit unter anderem erreichen, gegen Whistleblowing-Plattformen wie etwa Wikileaks ermitteln zu können. Außerdem droht Anonymisierungsdiensten das Aus, mit denen Exilmedien brisante Informationen aus Krisen- und Kriegsgebieten erhalten können. [..]“
Quelle: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/kriminalisierung-von-tor-servern-stoppen/

Quellen der Gesetzentwürfe:

  • Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internet-basierten Handelsplattformen für illegale Warenund Dienstleistungen auf „https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0001-0100/33-19.pdf“
  • „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – IT-SiG 2.0)“) auf „https://netzpolitik.org/2019/it-sicherheitsgesetz-2-0-wir-veroeffentlichen-den-entwurf-der-das-bsi-zur-hackerbehoerde-machen-soll/“

Südeutsche Zeitung: „Innenministerium will Journalisten-Ausspähen erlauben“

Besonders bedenkenswert ist die im Artikel beschriebene Tendenz, mit Gesetzesänderungen in den den vergangenen Jahren offensichtlich die Pressefreiheit sukzessiv zu verändern.
Diese Gesetze gelten auch dann noch, wenn die Unionsparteien mit der AfD koallieren werden – nicht , dass die Lage jetzt schon prekär genug wäre …
https://www.sueddeutsche.de/politik/journalismus-gesetz-ueberwachung-verfassungsschutz-ausspaehen-1.4467947

VGSD: „Arbeitsminister Heil unterstellt, wir würden allesamt nicht fürs Alter vorsorgen“

Der VGSD meldet (Quelle: https://mailchi.mp/vgsd/vgsd_gulp_umfrage_alarmierende_ergebnisse-380917):

Gestern, am 6.4.2019, hat Hubertus Heil für Ende 2019 einen Gesetzesentwurf zur Altersvorsorgepflicht angekündigt und dabei Hinweise zu deren Ausgestaltung gegeben. Während seine Vorgängerin Andrea Nahles entgegen aller Fakten behauptete, die Hälfte der Selbstständigen sorgte nicht vor, geht Heil in der Rheinischen Post noch einen Schritt weiter: „Wir haben drei Millionen Selbstständige in Deutschland, die im Alter nicht abgesichert sind.“ Der SPIEGEL hat zwischenzeitlich die Behauptung ungeprüft übernommen.

Des weiteren stellt Heil gegenüber der Rheinischen Post eine Verbindung zu der von ihm geplanten Grundrente her. Die Rentenversicherungsbeiträge der Selbstständigen sollen deren Finanzierung sicher stellen. Heil impliziert zugleich, die 3 Millionen bisher nicht versicherungspflichtigen Selbstständigen würden von der Grundrente profitieren. Das ist aber gar nicht der Fall: Denn wie soll jemand, der längere Zeit privat vorgesorgt hat, die für die Grundrente nötigen 35 Beitragsjahre zusammenbekommen? – Wir werden also von der Grundrente ausgeschlossen, sollen sie aber bezahlen… und dann noch dankbar dafür sein!

Mit dem heutigen Tag ist die politische Auseinandersetzung um die Altersvorsorgepflicht eröffnet. Sie wird uns den Rest des Jahres 2019 intensiv beschäftigen. Erfreulich immerhin, dass der VGSD von der Tagesschau dazu heute befragt wurden, neben Minister Heil, dem arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU, Peter Weiss, sowie Johannes Vogel, dem rentenpolitischen Sprecher der FDP.

Zum Beitrag (mit Video des Tagesschau-Beitrags):
https://www.vgsd.de/?p=29242

VGSD-Vorschläge angenommen: GKV-Mindestbeitrag wird von 423 auf 188 Euro pro Monat (– 56 Prozent) sinken!

Der VGSD meldet (Quelle: https://www.vgsd.de/beschlossen-gkv-mindestbeitraege-sinken-zum-1-1-19-um-56-bundestag-setzt-gleich-zwei-pragmatische-vorschlaege-von-uns-um/):

Wir haben eine sehr erfreuliche Neuigkeit zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz, bei dem  es ja (wie ihr wahrscheinlich wisst) u.a. um die Halbierung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige geht.

In der vom VGSD initiierten und von 16 weiteren Verbänden mitgezeichneten gemeinsamen Stellungnahme zu Gesetzesentwurf hatten wir zwei „pragmatische Vorschläge“ gemacht:

  1. Der erste Vorschlag bestand darin, die Mindestbemessungsgrenze nicht nur von 2.284 auf 1.142 Euro zu halbieren, sondern bei der Gelegenheit gleich auf 1.015 Euro, um damit künftig auf die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit verzichten zu können, die sonst weiterhin mit viel Bürokratie verbunden wäre. Dadurch sinkt zum Jahreswechsel der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht nur von 423 Euro  auf 211, sondern auf 188 Euro. Das ist eine Beitragsreduzierung um 56 Prozent!
  2. Der zweite Vorschlag bestand darin, dass uns Selbstständigen bei Bezug von Krankengeld (ab der 7. Woche) und bei Bezug von Eltern- und Mutterschaftsgeld  nicht mehr der Beitrag auf das fiktive Einkommen abgezogen wird. (Vgl. dazu unser Bericht mit Hintergrundinfos sowie der Fernsehbeitrag von Plusminus zu diesem Thema, für den wir unter euch nach Interviewpartnern gesucht hatten).

Scheinselbständigkeit: Neuigkeiten zum Gesetzentwurf und vom VGSD

Am Donnerstag wurde ein neuer Referentenentwurf bekannt – Nahles verzichtet auf Horror-Katalog und Vermutungsregelung – ein toller Erfolg und wichtiges Etappenziel. Ganz, ganz herzlichen Dank dafür an alle VGSD-Mitglieder und -Unterstützer!
Rechtssicherheit ist damit allerdings noch nicht hergestellt, die DRV wird weiter aus  jedem zweiten Solo- einen Scheinselbstständigen machen. Heute haben wir Zeitreihen veröffentlicht (vgl. 2.), die die Entwicklung zeigen. Unsere vier neuen Forderungen für mehr Rechtssicherheit konzentrieren sich deshalb auf die  Entscheidungspraxis der DRV.
Quelle: http://www.vgsd.de/vgsd-news-16-02-zeig-gesicht-120-000-protestmails-neuer-gesetzesentwurf/

Moderne „Wissensarbeiter“ als Kollateralschaden?

Personaldienstleister-Allianz startet die Kampagne experten-arbeit-retten.de, u.a. auch mit der Unterstützung des VGSD, gegen „Werkvertragsgesetz“.

Hier droht die Bundesregierung durch eine Fehlausrichtung einer Arbeitsmarktregulierung Kollateralschäden in Branchen und Marktfeldern auszulösen, wie der Digital- und Kreativwirtschaft, die ursprünglich überhaupt nicht angesprochen waren oder im Koalitionsvertrag sogar als förderungswürdig bezeichnet wurden (Koalitionsvertrag 201, Seiten 17-19). Hochqualifizierte selbständige Wissensarbeiter und Experten, die z.B. in der IT-Branche, als Ingenieure oder als freie Unternehmensberater tätig sind und über hochdotierte Beraterverträge als Experten den deutschen Unternehmen projektbezogen zur Seite stehen, sind davon betroffen. Auch freiberufliche Honorar- und Notärzte in ländlich schlecht versorgten Gebieten leiden unter dieser Diskussion. Solche Know-How-Träger haben sich bewusst und aus freien Stücken für die Selbständigkeit entschieden und erwirtschaften in aller Regel bis sechsstellige Jahresumsätze; und dies zu Recht. Die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft ist auf diese Spezialisten heute und in Zukunft angewiesen.
Quelle: https://experten-arbeit-retten.de/hintergrund/