Schlagwort-Archive: Stellungnahme

Freibe­ruf­liche Dienst­leis­tungen: Vergabe öffent­licher Liefer- und Dienst­leis­tungs­auf­träge

Der deutsche Anwaltverein lehnt in einer Stellungnahme die „Ausweitung des Anwen­dungs­be­reichs des Verga­be­rechts auf die Vergabe perso­nen­be­zo­gener und von wechsel­sei­tigem Vertrauen geprägter freibe­ruf­licher Dienst­leis­tungen ab“ (Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-62-2016-vergabe-oeffentlicher-liefer-und-dienstleistungsauftraege).

Stellungnahmen zu den Koalitionsbeschlüssen zum Werkvertragsgesetz

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses von Dienstag abend zum Werkvertragsgesetz sind jetzt bekannt. Bezüglich der Werkverträge muss Andrea Nahles wie erwartet der Union und den Arbeitgebern nicht weiter entgegenkommen. Es bleibt beim Wegfall des Kriterienkatalogs und der Vermutungsregelung, wie er sich im Referentenentwurf vom Februar 2016 von Ende Februar widerspiegelt.

Beschlossen wurden die folgenden, vorrangig das Thema Zeitarbeit betreffenden Änderungen, damit dieser nun kurzfristig in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden, der wahrscheinlich nächsten, sonst übernächsten Mittwoch ins Kabinett eingebracht werden kann:

– Überlassungshöchstdauer: Die Regelung wird so angepasst, dass auch nicht-tarifgebundene Unternehmen von Öffnungsklauseln Gebrauch machen können.
– Die sog. Unterbrechungszeiten werden von sechs auf drei Monate verkürzt.
– Hinsichtlich Equal pay sollen nur Einsatzzeiten zählen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten.
– Auch neue Zuständigkeiten des Zolls im Bereich des Arbeitsschutzes wurden verhindert.
– Leiharbeiter dürfen im Streikfall weiter eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht Aufgaben von Streikenden verrichten.

Quelle: http://www.vgsd.de/koalitionsbeschluesse-zum-werkvertragsgesetz-nun-bekannt-stellungnahmen/

Stellungnahmen des VGSD und des BDA.

BITKOM: Fragwürdige Einstellungen zur Netzneutralität?

netzpolitik.org analysiert und kommentiert Aussagen von Bernhard Rohleder vom IT-Branchenverband Bitkom, der

>>alle Angebote als Sonderdienste definiert sehen möchte, die „wohlfahrtsstiftend“ seien. „Also explizit nicht nur Notfalldienste, Sicherheitsdienste, sondern auch Dienste für die Industrie, für Industrie 4.0, oder auch Dienste, zum Beispiel für junge Unternehmen, die Bandbreiten oder spezielle zugesicherte Qualitäten brauchen.“<<
Quelle: https://netzpolitik.org/2015/bitkom-netzneutralitaet-wuerde-iptv-verbieten-und-der-umwelt-schaden/