Freibe­ruf­liche Dienst­leis­tungen: Vergabe öffent­licher Liefer- und Dienst­leis­tungs­auf­träge

Der deutsche Anwaltverein lehnt in einer Stellungnahme die „Ausweitung des Anwen­dungs­be­reichs des Verga­be­rechts auf die Vergabe perso­nen­be­zo­gener und von wechsel­sei­tigem Vertrauen geprägter freibe­ruf­licher Dienst­leis­tungen ab“ (Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-62-2016-vergabe-oeffentlicher-liefer-und-dienstleistungsauftraege).