Dr. Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident von Mittelfranken (Bayern), erläutert auf Datenschutz-PRAXIS einen auf dem ersten Blick der Arbeitgeberperspektive eindeutig anmutenden Fall. Umso ernüchternder ist das Urteil des LArbG Stuttgart.
Dr. Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident von Mittelfranken (Bayern), erläutert auf Datenschutz-PRAXIS einen auf dem ersten Blick der Arbeitgeberperspektive eindeutig anmutenden Fall. Umso ernüchternder ist das Urteil des LArbG Stuttgart.