Eine kleine Webschau:
- FAZ: Nahles entschärft Gesetz zu Zeitarbeit und Werkverträgen
- Augsburger Allgemeine: Nahles lockert Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen
- Stuttgarter Zeitung: Regierung einig über Regeln für Zeitarbeit
Eine kleine Webschau:
Rechtsanwalt Michael W. Felser kommentiert den Referentenentwurf des §611a BGB. Sein Fazit:
Laut Handelsblatt scheint der Entwurf insbesondere bei dem Kriterienkatalog über das Ziel des Koalitionsvertrages hinausgeschossen zu sein. Jedenfalls hat Merkel angekündigt, den Gesetzesentwurf in diesem Punkt, also zu § 611a BGB nicht mitzutragen. Umgekehrt bedeutet das, das die bereits seit längerem bekannnten Regelungen zum AÜG und BetrVG wohl Aussichten auf Umsetzung haben.
Quelle: http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/611a-bgb
Der VGSD veröffentlicht auf seiner Seite fast täglich eine Presseschau zum Gesetz „gegen den Missbrauch von Werkverträgen“.