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Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurts zum Thema „Opt-out“ für Cookies

Datenschutzbeauftragter-info kommentiert das Urteil des OLG Frankfurts, u.a. heißt es darin in der Zusammenfassung:

Die erforderliche Einwilligung in die Cookie-Nutzung kann auch durch eine vorformulierte Erklärung, der der Nutzer durch Entfernen eines voreingestellten Häkchens widersprechen kann („opt-out“), erteilt werden. Der Wirksamkeit der Einwilligung steht es nicht entgegen, wenn sämtliche erforderliche Informationen über Cookies nicht bereits in der Erklärung selbst, sondern in einem verlinkten Text gegeben werden. Zu den insoweit zu fordernden Informationen gehört nicht die Identität der Dritten, die auf Grund der Einwilligung auf Cookies zugreifen können.
Quelle: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7468950

Facebook kopiert den Inhalt der Zwischenablage (Clipboard)

socialmediawatchblog.org fasst die Meldung Facebook is spying on your clipboard des „The Daily Beast“ zusammen:

Wer etwas auf seinem Mobiltelefon kopiert, der speichert es im Clipboard zwischen. Auf dieses Clipboard hat nun auch Facebook Zugriff. Das soll es einfacher machen, Links zu posten. Macht es sicher auch. Es merkt sich aber womöglich auch alles, was man ins Clipboard kopiert, wenn man es danach nicht auf Facebook teilen möchte. Ein Opt-Out gibt es wohl noch nicht.
Quelle: „Briefing“ (Newsletter) vom 26.10.2015, 6:38 Uhr