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VGSD-Vorschläge angenommen: GKV-Mindestbeitrag wird von 423 auf 188 Euro pro Monat (– 56 Prozent) sinken!

Der VGSD meldet (Quelle: https://www.vgsd.de/beschlossen-gkv-mindestbeitraege-sinken-zum-1-1-19-um-56-bundestag-setzt-gleich-zwei-pragmatische-vorschlaege-von-uns-um/):

Wir haben eine sehr erfreuliche Neuigkeit zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz, bei dem  es ja (wie ihr wahrscheinlich wisst) u.a. um die Halbierung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige geht.

In der vom VGSD initiierten und von 16 weiteren Verbänden mitgezeichneten gemeinsamen Stellungnahme zu Gesetzesentwurf hatten wir zwei „pragmatische Vorschläge“ gemacht:

  1. Der erste Vorschlag bestand darin, die Mindestbemessungsgrenze nicht nur von 2.284 auf 1.142 Euro zu halbieren, sondern bei der Gelegenheit gleich auf 1.015 Euro, um damit künftig auf die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit verzichten zu können, die sonst weiterhin mit viel Bürokratie verbunden wäre. Dadurch sinkt zum Jahreswechsel der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht nur von 423 Euro  auf 211, sondern auf 188 Euro. Das ist eine Beitragsreduzierung um 56 Prozent!
  2. Der zweite Vorschlag bestand darin, dass uns Selbstständigen bei Bezug von Krankengeld (ab der 7. Woche) und bei Bezug von Eltern- und Mutterschaftsgeld  nicht mehr der Beitrag auf das fiktive Einkommen abgezogen wird. (Vgl. dazu unser Bericht mit Hintergrundinfos sowie der Fernsehbeitrag von Plusminus zu diesem Thema, für den wir unter euch nach Interviewpartnern gesucht hatten).

VGSD-Petition: Kranken- und Pflegeversicherung: Einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige

Der VGSD fordert faire Beiträge für Selbständige

Wer den VGSD mit seiner Petition unterstützen möchte, kann dies noch auf https://www.vgsd.de/faire-beitraege/ tun:

Gesetzlich versicherte Selbstständige müssen hohe Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Diese machen teilweise mehr als 40 Prozent ihres Einkommens aus. Viele der Betroffenen sind Frauen und Teilzeit-Selbstständige.

Die Bemessungsgrundlage ist bei Selbstständigen zudem wesentlich breiter als bei Angestellten. Auch bei einem mittleren Einkommen ergibt sich eine Belastung, die systematisch 20 Prozent höher liegt als die Beiträge, die ein vergleichbarer Angestellter und sein Arbeitgeber zusammen bezahlen.

Ab 2018 verschärft sich die Situation weiter: Künftig kann es noch Jahre später zu hohen Nachzahlungen kommen.
Quelle: https://www.vgsd.de/faire-beitraege/

VGSD-Petition für faire Krankenkassenbeiträge

Quelle: https://www.vgsd.de/faire-beitraege

Kranken- und Pflegeversicherung:

Einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige –

die Benachteiligung beenden!

Gesetzlich versicherte Selbstständige müssen hohe Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Diese machen teilweise mehr als 40 Prozent ihres Einkommens aus. Viele der Betroffenen sind Frauen und Teilzeit-Selbstständige.

Die Bemessungsgrundlage ist bei Selbstständigen zudem wesentlich breiter als bei Angestellten. Auch bei einem mittleren Einkommen ergibt sich eine Belastung, die systematisch 20 Prozent höher liegt als die Beiträge, die ein vergleichbarer Angestellter und sein Arbeitgeber zusammen bezahlen.

Ab 2018 verschärft sich die Situation weiter: Künftig kann es noch Jahre später zu hohen Nachzahlungen kommen.

Hier: https://www.vgsd.de/faire-beitraege können Sie/kannst du die Petition zeichnen.