Der VGSD meldet (Quelle: https://www.vgsd.de/beschlossen-gkv-mindestbeitraege-sinken-zum-1-1-19-um-56-bundestag-setzt-gleich-zwei-pragmatische-vorschlaege-von-uns-um/):
Wir haben eine sehr erfreuliche Neuigkeit zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz, bei dem es ja (wie ihr wahrscheinlich wisst) u.a. um die Halbierung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige geht.
In der vom VGSD initiierten und von 16 weiteren Verbänden mitgezeichneten gemeinsamen Stellungnahme zu Gesetzesentwurf hatten wir zwei „pragmatische Vorschläge“ gemacht:
- Der erste Vorschlag bestand darin, die Mindestbemessungsgrenze nicht nur von 2.284 auf 1.142 Euro zu halbieren, sondern bei der Gelegenheit gleich auf 1.015 Euro, um damit künftig auf die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit verzichten zu können, die sonst weiterhin mit viel Bürokratie verbunden wäre. Dadurch sinkt zum Jahreswechsel der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht nur von 423 Euro auf 211, sondern auf 188 Euro. Das ist eine Beitragsreduzierung um 56 Prozent!
- Der zweite Vorschlag bestand darin, dass uns Selbstständigen bei Bezug von Krankengeld (ab der 7. Woche) und bei Bezug von Eltern- und Mutterschaftsgeld nicht mehr der Beitrag auf das fiktive Einkommen abgezogen wird. (Vgl. dazu unser Bericht mit Hintergrundinfos sowie der Fernsehbeitrag von Plusminus zu diesem Thema, für den wir unter euch nach Interviewpartnern gesucht hatten).