Keine Frage, dass der Bitkom als Vertreter der Industrie diese Form der Arbeit, „eher einfach und erfordern selten eine besondere Qualifikation“, positiv sieht:
Mit der neuen Form des Outsourcings von Arbeit ändert sich die Machtbalance in der Arbeitswelt. Mindestlohn, Kündigungsschutz, Streikrecht, Urlaubsanspruch, Rente, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – für Crowdworker gilt all dies in der Regel nicht. Sie werden nicht wie Angestellte, sondern wie freie Dienstleister behandelt.
Quelle: http://www.zeit.de/2016/18/crowdworking-freelancer-digital-arbeitsmarktUnd dann gibt es da noch das Problem mit dem Geld: „Von dem, was man bei diesen Projekten verdient, kann man nicht leben“, sagt Herrmann. Die vielen Wettbewerber drückten die Verdienstchancen.
Quelle: http://www.zeit.de/2016/18/crowdworking-freelancer-digital-arbeitsmarkt/seite-2
Eine Stellungnahme des VGSD anlässlich einer Anhörung im Landtag von NRW zum Thema „Chancen und Risiken des digitalen Arbeitswandels – Click- und Crowdworking“:
Click- und Crowdworking, Soloselbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit – bitte nicht vermischen