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Der VGSD kommentiert die „Klarstellung zum Werkvertragsgesetz“

Wichtige Interpretationen:

  • „Neuregelung soll Werk- und Dienstverträgen in Projektgeschäft nicht entgegenstehen“
  • „Bindung an den Arbeitsort allein begründet keine persönliche Abhängigkeit“

Diese Klarstellung stellt selbstständigen Wissensarbeitern keinen Freifahrtschein aus: Die bisherigen Regelungen und die Rechtssprechung gelten weiter. Es bleibt somit auch weiterhin wichtig, in Hinblick auf mögliche spätere (gerichtliche) Auseinandersetzungen Merkmale der Tätigkeit, die eine Selbstständigkeit belegen, sorgfältig zu dokumentieren.
Quelle: http://www.vgsd.de/klarstellung-zum-werkvertragsgesetz-gesetzesaenderung-soll-beratungs-und-projektgeschaeft-nicht-behindern/

  • „Wertende Gesamtbetrachtung wird gestärkt“

Steht das später auch so im Gesetz?
Wir gehen davon aus, dass die Formulierungen so nicht im Gesetz erscheinen, dass sie aber trotzdem vergleichbares Gewicht haben wie ein Hinweis in der Gesetzesbegründung.
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Wie geht es weiter?
Voraussichtlich Ende November wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen, das dann zum 1. April 2017 in Kraft treten soll. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, halten wir es für unwahrscheinlich, dass es in diesem Rahmen noch zu Änderungen kommt.
Im Gesetz ist vorgesehen, dass es bereits während der nächste Legislaturperiode, im Jahr 2020, evaluiert werden soll. Professor Franz Josef Düwell hatte dies in seiner Stellungnahme empfohlen, da das Gesetz als Folge langwieriger Aushandlungsprozesse „spürbar Kompromisscharakter“ habe.
Auch die SPD spricht von „Kompromisscharakter“ und kündigt für den Fall eines Wahlsiegs eine Verschärfung des Gesetzes an: „Die SPD trete auch weiterhin für weitergehende Verbesserungen und klare Strukturen ein (…) Man komme dem Ziel, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen, ein Stück näher.“
Quelle: http://www.vgsd.de/klarstellung-zum-werkvertragsgesetz-gesetzesaenderung-soll-beratungs-und-projektgeschaeft-nicht-behindern/

Stellungnahmen zu den Koalitionsbeschlüssen zum Werkvertragsgesetz

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses von Dienstag abend zum Werkvertragsgesetz sind jetzt bekannt. Bezüglich der Werkverträge muss Andrea Nahles wie erwartet der Union und den Arbeitgebern nicht weiter entgegenkommen. Es bleibt beim Wegfall des Kriterienkatalogs und der Vermutungsregelung, wie er sich im Referentenentwurf vom Februar 2016 von Ende Februar widerspiegelt.

Beschlossen wurden die folgenden, vorrangig das Thema Zeitarbeit betreffenden Änderungen, damit dieser nun kurzfristig in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden, der wahrscheinlich nächsten, sonst übernächsten Mittwoch ins Kabinett eingebracht werden kann:

– Überlassungshöchstdauer: Die Regelung wird so angepasst, dass auch nicht-tarifgebundene Unternehmen von Öffnungsklauseln Gebrauch machen können.
– Die sog. Unterbrechungszeiten werden von sechs auf drei Monate verkürzt.
– Hinsichtlich Equal pay sollen nur Einsatzzeiten zählen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten.
– Auch neue Zuständigkeiten des Zolls im Bereich des Arbeitsschutzes wurden verhindert.
– Leiharbeiter dürfen im Streikfall weiter eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht Aufgaben von Streikenden verrichten.

Quelle: http://www.vgsd.de/koalitionsbeschluesse-zum-werkvertragsgesetz-nun-bekannt-stellungnahmen/

Stellungnahmen des VGSD und des BDA.