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Höhe des Honorars kann ein gewichtiges Indiz für ihre Selbstständigkeit sein

Das Bundessozialgericht (Pressemitteilung 14/2017 vom 31.03.2017: „Ermöglicht ein relativ hohes Honorar einer Honorarkraft Eigenvorsorge, ist dies ein gewichtiges Indiz für ihre Selbstständigkeit“):

[..] Denn die [..] Honorarverträge sehen vor, dass er weitgehend weisungsfrei arbeiten kann und nicht in die Arbeitsorganisation [..] eingegliedert ist. Die Verträge wurden so, wie sie schriftlich vereinbart waren, auch in der Praxis durchgeführt, also „gelebt“. Dem Honorar kam im Rahmen der Gesamtwürdigung der Einzelumstände eine besondere Bedeutung zu: Denn liegt das vereinbarte Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers [..] und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.
Quelle: http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen/2017/Pressemitteilung_2017_14.html

Bitkom zum Crowdworking: „noch die Ausnahme – hat aber Potenzial“

Keine Frage, dass der Bitkom als Vertreter der Industrie diese Form der Arbeit, „eher einfach und erfordern selten eine besondere Qualifikation“, positiv sieht:

Mit der neuen Form des Outsourcings von Arbeit ändert sich die Machtbalance in der Arbeitswelt. Mindestlohn, Kündigungsschutz, Streikrecht, Urlaubsanspruch, Rente, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – für Crowdworker gilt all dies in der Regel nicht. Sie werden nicht wie Angestellte, sondern wie freie Dienstleister behandelt.
Quelle: http://www.zeit.de/2016/18/crowdworking-freelancer-digital-arbeitsmarkt

Und dann gibt es da noch das Problem mit dem Geld: „Von dem, was man bei diesen Projekten verdient, kann man nicht leben“, sagt Herrmann. Die vielen Wettbewerber drückten die Verdienstchancen.
Quelle: http://www.zeit.de/2016/18/crowdworking-freelancer-digital-arbeitsmarkt/seite-2

Eine Stellungnahme des VGSD anlässlich einer Anhörung im Landtag von NRW zum Thema „Chancen und Risiken des digitalen Arbeitswandels – Click- und Crowdworking“:

Click- und Crowdworking, Soloselbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit – bitte nicht vermischen