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„Internet of Things: Viele Unternehmen ignorieren rechtliche Anforderungen“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) meldet, dass viele internetfähige Produkte weder der IT-Sicherheit noch dem Datenschutz genügen. Die Arbeitsgemeinschaft IT‑Recht im Deutschen Anwaltverein, davit, „stellt daher beim diesjährigen, dem 5. Frankfurter IT-Rechtstag am 18. November 2016, das „Internet der Dinge“ in den Mittelpunkt.“ (Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/it-10-16-internet-of-things-viele-unternehmen-ignorieren-rechtliche-anforderungen)

Bericht vom 3. IT-Rechtstag in Frankfurt am Main

Auf JurPC gibt es einen Tagungsbericht zum IT-Rechtstag, der sich mit den folgenden Themen auseinandergesetzt hat:

  • „Fortschritte und Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik“
  • Mehre Vorträge zu Elektromobilität, Telematik im Auto und Datenschutz, z.B. „Das Auto als Datenkrake“
  • „Eigenleben von technischen Regelwerken und Auswirkungen von anerkannten Regeln der Technik, etwa ITIL“
  • „Scoring, Auskunft, BGH-Urteil zu SCHUFA – Konsequenzen für die Beratung“
  • „Internetshops – notleidende Projekte, Anforderungen an Leistungsbeschreibungen“
  • „Dashcams – Zulässigkeit und Beweiswert“
  • „Volumenlizenzen, Masterversionen, Aufspaltung, Softwarelizenzen und nicht vereinbarte Sperren“