JurPC erläutert das Urteil des OLG Frankfurt zu Mehrwertdienstnummern im Impressum: Danach wird der Betreiber seiner Pflichten nicht ausreichend gerecht, wenn er als Rufnummer eine Mehrwertdienstnummern nennt,“, deren Nutzung Kosten an der Obergrenze des rechtlich zulässigen Bereichs (hier: 2,99 Euro für Gespräche aus dem Mobilfunknetz) verursacht.“
Schlagwort-Archive: Impressum
Soziale Netzwerke: Impressumspflicht von Unternehmen
datenschutzticker.de erläutert die aktuelle Lage wie das Impressum von Unternehmen in sozialen Netzwerken, wie Xing, LinkedIn oder Facebook, gestaltet sein sollte.
Automatisch erstellte E-Mail-Antwort von Impressums-Adresse reicht nicht
JurPC berichtet vom Urteil des LG Berlins:
„Keine unmittelbare Kommunikation bei automatisch erzeugter Antwortmail“
Gemeint ist: Wenn eine Antwort auf die E-Mail-Adresse, die im Impressum angegeben wird, automatisch generiert wird, findet demnach keine Kommunikations in dem Sinne statt, wie sie vom Gesetzgeber gefordert wird.