Andreas Lutz berichtet auf VSGD.de:
(07.02.18, 13:20 Uhr): Uns liegt jetzt der heute morgen beschlossene Koalitonsvertrag in der letzten Fassung vor. Daraus haben sich noch einige wenige Änderungen ergeben, insbesondere steht jetzt die Höhe der künftigen Mindestbemessungsgrenze fest. Den folgenden Beitrag haben wir entsprechend aktualisiert. [Fortsetzung s. Quelle]
Quelle: https://www.vgsd.de/der-koalitionsvertrag-unter-der-lupe/?utm_source=VGSD%20e.V.%20Newsletter&utm_campaign=dea2ac50cb-Groko_Sondierung_Ergebnisse_2017_01_13&utm_medium=email&utm_term=0_57e5bd8ca5-dea2ac50cb-58595133