Schlagwort-Archive: Gesetz gegen den Missbrauch von Werkverträgen

Stellungnahmen zu den Koalitionsbeschlüssen zum Werkvertragsgesetz

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses von Dienstag abend zum Werkvertragsgesetz sind jetzt bekannt. Bezüglich der Werkverträge muss Andrea Nahles wie erwartet der Union und den Arbeitgebern nicht weiter entgegenkommen. Es bleibt beim Wegfall des Kriterienkatalogs und der Vermutungsregelung, wie er sich im Referentenentwurf vom Februar 2016 von Ende Februar widerspiegelt.

Beschlossen wurden die folgenden, vorrangig das Thema Zeitarbeit betreffenden Änderungen, damit dieser nun kurzfristig in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden, der wahrscheinlich nächsten, sonst übernächsten Mittwoch ins Kabinett eingebracht werden kann:

– Überlassungshöchstdauer: Die Regelung wird so angepasst, dass auch nicht-tarifgebundene Unternehmen von Öffnungsklauseln Gebrauch machen können.
– Die sog. Unterbrechungszeiten werden von sechs auf drei Monate verkürzt.
– Hinsichtlich Equal pay sollen nur Einsatzzeiten zählen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten.
– Auch neue Zuständigkeiten des Zolls im Bereich des Arbeitsschutzes wurden verhindert.
– Leiharbeiter dürfen im Streikfall weiter eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht Aufgaben von Streikenden verrichten.

Quelle: http://www.vgsd.de/koalitionsbeschluesse-zum-werkvertragsgesetz-nun-bekannt-stellungnahmen/

Stellungnahmen des VGSD und des BDA.

Moderne „Wissensarbeiter“ als Kollateralschaden?

Personaldienstleister-Allianz startet die Kampagne experten-arbeit-retten.de, u.a. auch mit der Unterstützung des VGSD, gegen „Werkvertragsgesetz“.

Hier droht die Bundesregierung durch eine Fehlausrichtung einer Arbeitsmarktregulierung Kollateralschäden in Branchen und Marktfeldern auszulösen, wie der Digital- und Kreativwirtschaft, die ursprünglich überhaupt nicht angesprochen waren oder im Koalitionsvertrag sogar als förderungswürdig bezeichnet wurden (Koalitionsvertrag 201, Seiten 17-19). Hochqualifizierte selbständige Wissensarbeiter und Experten, die z.B. in der IT-Branche, als Ingenieure oder als freie Unternehmensberater tätig sind und über hochdotierte Beraterverträge als Experten den deutschen Unternehmen projektbezogen zur Seite stehen, sind davon betroffen. Auch freiberufliche Honorar- und Notärzte in ländlich schlecht versorgten Gebieten leiden unter dieser Diskussion. Solche Know-How-Träger haben sich bewusst und aus freien Stücken für die Selbständigkeit entschieden und erwirtschaften in aller Regel bis sechsstellige Jahresumsätze; und dies zu Recht. Die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft ist auf diese Spezialisten heute und in Zukunft angewiesen.
Quelle: https://experten-arbeit-retten.de/hintergrund/

Referentenentwurf des § 611a BGB: Wird der Dienstvertrag abgschafft?

Rechtsanwalt Michael W. Felser kommentiert den Referentenentwurf des §611a BGB. Sein Fazit:

Laut Handelsblatt scheint der Entwurf insbesondere bei dem Kriterienkatalog über das Ziel des Koalitionsvertrages hinausgeschossen zu sein. Jedenfalls hat Merkel angekündigt, den Gesetzesentwurf in diesem Punkt, also zu § 611a BGB nicht mitzutragen. Umgekehrt bedeutet das, das die bereits seit längerem bekannnten Regelungen zum AÜG und BetrVG wohl Aussichten auf Umsetzung haben.
Quelle: http://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/611a-bgb