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e-Personalausweis: Die eID-Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis soll künftig automatisch und dauerhaft eingeschaltet sein

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ sieht vor, dass die sogenannte eID-Funktion (die eID-Funktion erlaubt es sowohl den Ausweisinhabern als auch Behörden und Unternehmen, die jeweilige Gegenseite sicher zu identifizieren) künftig bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet sein soll. Bisher kann jeder Bürger selbst entscheiden, ob sie oder er das will.
Unter „C. Alternativen“ findet sich das aussagekräftige Wort „Keine“.
Zukünftig sollen die Bürger von dieser Entscheidung befreit werden, oder, wie diese Entscheidung auch interpretiert werden kann: entmündigt und den damit verbundenen Risiken ausgesetzt werden. Auch sollen Befugnisse von unterschiedlichen Behörden zum Auslesen der Daten erweitert werden, wie die Stuttgarter Zeitung am Samstag, den 22. April, gemeldet hat (s. auch den Artikel „Bürger sollen Wahlrecht beim Online-Ausweis verlieren“ von Bärbel Krauß).