iRightsLaw hat eine Untersuchung dazu veröffentlicht und kommt zu dem Schuss,
dass man gekaufte „digitale Güter“ derzeit nicht ohne Weiteres weiterverkaufen darf.
Quelle: http://irights.info/2015/10/22/studie-zum-weiterverkauf-digitaler-buecher-filme-und-musik-veroeffentlicht/26287
Nicht davon nicht betroffen seien Güter, die ursprünglich auf Datenträgern erworben wurden, und nicht auf heruntergeladende Software.