Der Deutsche Anwaltverein (DAV) meldet, dass viele internetfähige Produkte weder der IT-Sicherheit noch dem Datenschutz genügen. Die Arbeitsgemeinschaft IT‑Recht im Deutschen Anwaltverein, davit, „stellt daher beim diesjährigen, dem 5. Frankfurter IT-Rechtstag am 18. November 2016, das „Internet der Dinge“ in den Mittelpunkt.“ (Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/it-10-16-internet-of-things-viele-unternehmen-ignorieren-rechtliche-anforderungen)
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Freiberufliche Dienstleistungen: Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Der deutsche Anwaltverein lehnt in einer Stellungnahme die „Ausweitung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts auf die Vergabe personenbezogener und von wechselseitigem Vertrauen geprägter freiberuflicher Dienstleistungen ab“ (Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-62-2016-vergabe-oeffentlicher-liefer-und-dienstleistungsauftraege).