Posteo berichtet über die Entscheidung der Bundesnetzagentur:
Wir müssen kryptographisch bearbeitete Mobilfunknummern bei Anfragen von Behörden nicht herausgegeben. Die bei Posteo gespeicherten Hashwerte von Kunden-Rufnummern sind keine Bestandsdaten – und somit auch nicht auskunftspflichtig.
Quelle: https://posteo.de/blog/bnetza-entscheidung-zu-posteo-kryptographisch-bearbeitete-daten-nicht-auskunftspflichtig