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Stellungnahmen zu den Koalitionsbeschlüssen zum Werkvertragsgesetz

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses von Dienstag abend zum Werkvertragsgesetz sind jetzt bekannt. Bezüglich der Werkverträge muss Andrea Nahles wie erwartet der Union und den Arbeitgebern nicht weiter entgegenkommen. Es bleibt beim Wegfall des Kriterienkatalogs und der Vermutungsregelung, wie er sich im Referentenentwurf vom Februar 2016 von Ende Februar widerspiegelt.

Beschlossen wurden die folgenden, vorrangig das Thema Zeitarbeit betreffenden Änderungen, damit dieser nun kurzfristig in den Gesetzesentwurf eingearbeitet werden, der wahrscheinlich nächsten, sonst übernächsten Mittwoch ins Kabinett eingebracht werden kann:

– Überlassungshöchstdauer: Die Regelung wird so angepasst, dass auch nicht-tarifgebundene Unternehmen von Öffnungsklauseln Gebrauch machen können.
– Die sog. Unterbrechungszeiten werden von sechs auf drei Monate verkürzt.
– Hinsichtlich Equal pay sollen nur Einsatzzeiten zählen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgten.
– Auch neue Zuständigkeiten des Zolls im Bereich des Arbeitsschutzes wurden verhindert.
– Leiharbeiter dürfen im Streikfall weiter eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie nicht Aufgaben von Streikenden verrichten.

Quelle: http://www.vgsd.de/koalitionsbeschluesse-zum-werkvertragsgesetz-nun-bekannt-stellungnahmen/

Stellungnahmen des VGSD und des BDA.