JurPC berichtet vom Urteil des LG Berlins:
„Keine unmittelbare Kommunikation bei automatisch erzeugter Antwortmail“
Gemeint ist: Wenn eine Antwort auf die E-Mail-Adresse, die im Impressum angegeben wird, automatisch generiert wird, findet demnach keine Kommunikations in dem Sinne statt, wie sie vom Gesetzgeber gefordert wird.