„EPOC-Verordnung: Auch Klein- und Kleinstunternehmen müssen Behördenanfragen nach elektronischen Beweismitteln zeitnah beantworten“

Es gibt mal wieder eine neue EU-Verordnung, bei deren Nichterfüllung man mit einem bestimmten Prozentsatz des „globalen Jahresumsatzes“ bestraft werden kann (in diesem Fall 2 Prozent), die mit allerlei bürokratischen Pflichten verbunden ist und die mit wenigen Abstrichen auch für Klein- und Kleinstunternehmen gelten soll, auch wenn sie sicher nur relativ wenige betrifft:
Am 17. April 2018 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über „Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“ vorgelegt.

Quelle und weitere Details: https://www.vgsd.de/epoc-verordnung-auch-klein-und-kleinstunternehmen-muessen-behoerdenanfragen-nach-elektronischen-beweismitteln-zeitnah-beantworten/