eLife: „Den digitalen Nachlass regeln“Erben und vererben von Daten

Montag 11. Juni 2018 |16:00 Uhr | Seniorenresidenz Charlottenhof | Saal (UG)

„Den digitalen Nachlass regeln“ – Erben und vererben von Daten

Referent: Rudolf Spieth, PC-Mentor bei buerger-gehen-online

Wer erbt die Daten von PC, Smartphone und sozialen Netzwerken?
Rudolf Spieth gibt Anregungen, wie Sie mit einem digitalen Testament Probleme für Erben vermeiden können.

  • Daten auf eigenen Medien des Erblassers (Mobiltelefon, USB-Stick, CD-Rom, DVD, Festplatte, usw.) gehen direkt in das Eigentum des Erben über.
  • Soziale Netzwerke, speziell Kommunikationsinhalte bei Facebook, Xing, Twitter: der Erbe wird Vertragspartner.
  • Hinterlässt der Erblasser eine Webseite, wird der Erbe Inhaber der Domain und darf auf Inhalte zugreifen.
  • Daten, die der Erblasser in eine Cloud gestellt hat, können vom Erben abgerufen werden. Er tritt grundsätzlich in das Vertragsverhältnis mit dem Diensteanbieter ein.
  • Hatte der Erblasser kurz vor seinem Tod noch in einem Online-Shop bestellt, kann der Erbe das den Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht geltend machen.
  • Auch digitale Nutzungsrechte (eBook, Apps, Sammlungen/Archive) sind vererblich und stehen dem Erben zu.
  • AGBs der Anbieter beachten.
  • Passwörter werden Eigentum des Erben, ohne Passwörter hat er es jedoch sehr schwer.

Quelle

Stadt Esslingen am Neckar
Amt für Soziales und Sport
Bürgerengagement – Abteilung Familie, Jugend, Senioren und Bürgerengagement

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