Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD, analysiert und kommentiert die Urteilsbegründung des BSG (s. Höhe des Honorars kann ein gewichtiges Indiz für ihre Selbstständigkeit sein).
Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD, analysiert und kommentiert die Urteilsbegründung des BSG (s. Höhe des Honorars kann ein gewichtiges Indiz für ihre Selbstständigkeit sein).