Der Deutsche Anwaltverein (DAV) meldet, dass viele internetfähige Produkte weder der IT-Sicherheit noch dem Datenschutz genügen. Die Arbeitsgemeinschaft IT‑Recht im Deutschen Anwaltverein, davit, „stellt daher beim diesjährigen, dem 5. Frankfurter IT-Rechtstag am 18. November 2016, das „Internet der Dinge“ in den Mittelpunkt.“ (Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/it-10-16-internet-of-things-viele-unternehmen-ignorieren-rechtliche-anforderungen)