Der VGSD kommentiert die „Klarstellung zum Werkvertragsgesetz“

Wichtige Interpretationen:

  • „Neuregelung soll Werk- und Dienstverträgen in Projektgeschäft nicht entgegenstehen“
  • „Bindung an den Arbeitsort allein begründet keine persönliche Abhängigkeit“

Diese Klarstellung stellt selbstständigen Wissensarbeitern keinen Freifahrtschein aus: Die bisherigen Regelungen und die Rechtssprechung gelten weiter. Es bleibt somit auch weiterhin wichtig, in Hinblick auf mögliche spätere (gerichtliche) Auseinandersetzungen Merkmale der Tätigkeit, die eine Selbstständigkeit belegen, sorgfältig zu dokumentieren.
Quelle: http://www.vgsd.de/klarstellung-zum-werkvertragsgesetz-gesetzesaenderung-soll-beratungs-und-projektgeschaeft-nicht-behindern/

  • „Wertende Gesamtbetrachtung wird gestärkt“

Steht das später auch so im Gesetz?
Wir gehen davon aus, dass die Formulierungen so nicht im Gesetz erscheinen, dass sie aber trotzdem vergleichbares Gewicht haben wie ein Hinweis in der Gesetzesbegründung.
[..]
Wie geht es weiter?
Voraussichtlich Ende November wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen, das dann zum 1. April 2017 in Kraft treten soll. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, halten wir es für unwahrscheinlich, dass es in diesem Rahmen noch zu Änderungen kommt.
Im Gesetz ist vorgesehen, dass es bereits während der nächste Legislaturperiode, im Jahr 2020, evaluiert werden soll. Professor Franz Josef Düwell hatte dies in seiner Stellungnahme empfohlen, da das Gesetz als Folge langwieriger Aushandlungsprozesse „spürbar Kompromisscharakter“ habe.
Auch die SPD spricht von „Kompromisscharakter“ und kündigt für den Fall eines Wahlsiegs eine Verschärfung des Gesetzes an: „Die SPD trete auch weiterhin für weitergehende Verbesserungen und klare Strukturen ein (…) Man komme dem Ziel, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen, ein Stück näher.“
Quelle: http://www.vgsd.de/klarstellung-zum-werkvertragsgesetz-gesetzesaenderung-soll-beratungs-und-projektgeschaeft-nicht-behindern/