Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert die folgenden Urteile.
- OLG Frankfurt a.M.: Fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung = Wettbewerbsverstoß
Gibt ein Unternehmer in seiner fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung nicht seine Telefonnummer an, so handelt es sich hierbei um einen Wettbewerbsverstoß (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 04.02.2016 – Az.: 6 W 10/16) [Quelle: Rechts-Newsletter 19. KW / 2016: Kanzlei Dr. Bahr vom 11.05.2016, 7:31 Uhr] - OLG Frankfurt a.M.: Hersteller iSd. ProdHG = Hersteller nach allgemeinem Sprachgebrauch
Wer Hersteller iSd. des ProdHaftG ist, ist zugleich auch nach allgemeinem Sprachgebrauch Hersteller und darf sich in dieser Weise in der Außenwerbung so bezeichnen. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen Dritterzeugnisse lediglich geringfügug modifziert (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.03.2016 – Az.: 6 U 40/15) [Quelle: Rechts-Newsletter 19. KW / 2016: Kanzlei Dr. Bahr vom 11.05.2016, 7:31 Uhr]