Data Loss Prevention (DLP) Software

Datenschutzbeauftragter.info erklärt diesen Software-Typus und den potentiellen Konflikt mit dem Datenschutz:

DLP-Software stellt eine technische Einrichtung dar, die objektiv geeignet ist, das Verhalten der Mitarbeiter zu überwachen. Daher ist beim Einsatz einer solchen Sicherheitslösung nicht nur frühzeitig der Datenschutzbeauftragte einzubeziehen, sondern insbesondere auch nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten.
Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/anforderungen-data-loss-prevention-software-dlp/