Die Kanzlei Dr. Bahr hat einige Urteile kommentiert (Quelle: Rechts-Newsletter 32. KW / 2015: Kanzlei Dr. Bahr):
- BVerfG: Blog-Betreiber hat bei strafrechtlicher Verurteilung Anspruch auf
rechtliches Gehör:
Ein Blog-Betreiber, gegen den aufgrund seiner Publikationen ermittelt wird, hat Anspruch auf rechtliches Gehör (BVerfG, Beschl. v. 30.06.2015 – Az.: 2 BvR 433/15) [http://tinyurl.com/pcdjg2q] - BGH: Bezeichnung „Buchhaltungsservice“ für Nicht-Steuerberater mit
Aufklärungshinweis erlaubt:
Ein Nicht-Steuerberater darf sich auch „Buchhaltungsservice“ nennen, muss aber über die Grenzen seiner Tätigkeit hierbei informieren (BGH, Urt. v. 25.06.2015 – Az.: I ZR 145/15) [http://tinyurl.com/p4zh9au] - OLG Koblenz: Web.de muss unmittelbare E-Mail-Kommunikation ermöglichen:
Web.de muss die direkte E-Mail-Kommunikation mit sich ermöglichen, so das OLG Koblenz (Urt. v. 01.07.2015 – Az.: 9 U 1339/14) [http://tinyurl.com/p8of2zl]
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Vor einiger Zeit hat das LG Berlin (Urt. v. 28.08.2014 – Az.: 52 O 135/13) [http://tinyurl.com/ohbdrmk] den Internet-Riesen Google verurteilt, User, die an die E-Mail-Adresse „support-de@google.com“ schreiben, nicht einfach auf seine Hilfeseiten und Kontaktformulare zu verweisen und nicht jede weitere Kommunikation per E-Mail zu verweigern.
Quelle: Rechts-Newsletter 32. KW / 2015: Kanzlei Dr. Bahr
- Bayerischer Datenschutzbeauftragter: Bußgelder wegen datenschutzwidriger
Übertragung von Kundendaten bei Unternehmensverkauf:
Wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) weist in einer aktuellen Pressemitteilung [http://tinyurl.com/q52sfzj] darauf hin, dass es gegen zwei Unternehmen erhebliche Bußgelder verhängt hat, weil diese datenschutzwidrig Kundendaten im Rahmen eines Unternehmensverkaufs übertragen haben.