Online & Recht kommentiert das BGH-Urteil Urt. v. 16.12.2014 – Az.: VI ZR 39/14), in dem es klargestellt, dass
„Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich auch scharfe und überzogene Meinungsäußerungen hinnehmen müssen.“
Online & Recht kommentiert das BGH-Urteil Urt. v. 16.12.2014 – Az.: VI ZR 39/14), in dem es klargestellt, dass
„Wirtschaftsunternehmen grundsätzlich auch scharfe und überzogene Meinungsäußerungen hinnehmen müssen.“