Schlagwort-Archive: Urteil
Urteil zur Drosselung von „unbegrenztem Datenvolumen“
heise.de berichtet über ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Potsdam.
Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurts zum Thema „Opt-out“ für Cookies
Datenschutzbeauftragter-info kommentiert das Urteil des OLG Frankfurts, u.a. heißt es darin in der Zusammenfassung:
Die erforderliche Einwilligung in die Cookie-Nutzung kann auch durch eine vorformulierte Erklärung, der der Nutzer durch Entfernen eines voreingestellten Häkchens widersprechen kann („opt-out“), erteilt werden. Der Wirksamkeit der Einwilligung steht es nicht entgegen, wenn sämtliche erforderliche Informationen über Cookies nicht bereits in der Erklärung selbst, sondern in einem verlinkten Text gegeben werden. Zu den insoweit zu fordernden Informationen gehört nicht die Identität der Dritten, die auf Grund der Einwilligung auf Cookies zugreifen können.
Quelle: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7468950
Wann haftet ein Seitenbetreiber für Inhalte auf verlinkten Seiten?
Die Kanzlei Bahr kommentiert ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH):
Der BGH hat seine ständige Rechtsprechung zur Haftung von Hyperlinks in einer
aktuellen Entscheidung (Urt. v. 18.06.2015 – Az.: I ZR 74/14) [http://tinyurl.com/jdhb4kh]
weitergeführt.
Quelle: Rechts-Newsletter 2. KW / 2016: Kanzlei Dr. Bahr vom 13.01.2016, Absender: Kanzlei Dr. Bahr“ <info@Dr-Bahr.com>
Vergütungen für das private Kopieren: Verlagsvergütung auf Kosten der Autoren unzulässig
iRights.info berichtet über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
EuGH-Urteil zum Save Harbor Abkommen
DATAKONTEXT analysiert das EuGH-Urteil und die Chancen für Europa.
Namenssuche in Onlinearchiven
Jan Siegel kommentiert auf iRights ein Urteil des OLG Hamburg vom 7. Juli 2015 zur Online-Archivierung (Aktenzeichen 7 U 29/12).
Kommentare zu aktuellen Urteilen
Die Kanzlei Dr. Bahr hat einige Urteile kommentiert (Quelle: Rechts-Newsletter 32. KW / 2015: Kanzlei Dr. Bahr):
- BVerfG: Blog-Betreiber hat bei strafrechtlicher Verurteilung Anspruch auf
rechtliches Gehör:
Ein Blog-Betreiber, gegen den aufgrund seiner Publikationen ermittelt wird, hat Anspruch auf rechtliches Gehör (BVerfG, Beschl. v. 30.06.2015 – Az.: 2 BvR 433/15) [http://tinyurl.com/pcdjg2q] - BGH: Bezeichnung „Buchhaltungsservice“ für Nicht-Steuerberater mit
Aufklärungshinweis erlaubt:
Ein Nicht-Steuerberater darf sich auch „Buchhaltungsservice“ nennen, muss aber über die Grenzen seiner Tätigkeit hierbei informieren (BGH, Urt. v. 25.06.2015 – Az.: I ZR 145/15) [http://tinyurl.com/p4zh9au] - OLG Koblenz: Web.de muss unmittelbare E-Mail-Kommunikation ermöglichen:
Web.de muss die direkte E-Mail-Kommunikation mit sich ermöglichen, so das OLG Koblenz (Urt. v. 01.07.2015 – Az.: 9 U 1339/14) [http://tinyurl.com/p8of2zl]
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Vor einiger Zeit hat das LG Berlin (Urt. v. 28.08.2014 – Az.: 52 O 135/13) [http://tinyurl.com/ohbdrmk] den Internet-Riesen Google verurteilt, User, die an die E-Mail-Adresse „support-de@google.com“ schreiben, nicht einfach auf seine Hilfeseiten und Kontaktformulare zu verweisen und nicht jede weitere Kommunikation per E-Mail zu verweigern.
Quelle: Rechts-Newsletter 32. KW / 2015: Kanzlei Dr. Bahr
- Bayerischer Datenschutzbeauftragter: Bußgelder wegen datenschutzwidriger
Übertragung von Kundendaten bei Unternehmensverkauf:
Wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) weist in einer aktuellen Pressemitteilung [http://tinyurl.com/q52sfzj] darauf hin, dass es gegen zwei Unternehmen erhebliche Bußgelder verhängt hat, weil diese datenschutzwidrig Kundendaten im Rahmen eines Unternehmensverkaufs übertragen haben.
„Datenschutz ist nicht Täterschutz“
Datenschutzbeauftragter.info dokumentiert ein Urteil des LAG Köln, wonach Datenschutz kein Beweisverwertungsverbot bedeutet.
„Sofortüberweisung“: Kein zumutbares Zahlungsmittel
heise.de berichtet vom Urteil des LG Frankfurt, das „der Deutschen-Bahn-Tochter DB Vertrieb untersagt, Abbuchungen über den Dienst „Sofortüberweisung“ als einziges Zahlungsinstrument ohne Zusatzkosten anzubieten“.