Schlagwort-Archive: Scheinselbständigkeit

Höhe des Honorars kann ein gewichtiges Indiz für ihre Selbstständigkeit sein

Das Bundessozialgericht (Pressemitteilung 14/2017 vom 31.03.2017: „Ermöglicht ein relativ hohes Honorar einer Honorarkraft Eigenvorsorge, ist dies ein gewichtiges Indiz für ihre Selbstständigkeit“):

[..] Denn die [..] Honorarverträge sehen vor, dass er weitgehend weisungsfrei arbeiten kann und nicht in die Arbeitsorganisation [..] eingegliedert ist. Die Verträge wurden so, wie sie schriftlich vereinbart waren, auch in der Praxis durchgeführt, also „gelebt“. Dem Honorar kam im Rahmen der Gesamtwürdigung der Einzelumstände eine besondere Bedeutung zu: Denn liegt das vereinbarte Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers [..] und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.
Quelle: http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen/2017/Pressemitteilung_2017_14.html

Bitkom zum Crowdworking: „noch die Ausnahme – hat aber Potenzial“

Keine Frage, dass der Bitkom als Vertreter der Industrie diese Form der Arbeit, „eher einfach und erfordern selten eine besondere Qualifikation“, positiv sieht:

Mit der neuen Form des Outsourcings von Arbeit ändert sich die Machtbalance in der Arbeitswelt. Mindestlohn, Kündigungsschutz, Streikrecht, Urlaubsanspruch, Rente, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – für Crowdworker gilt all dies in der Regel nicht. Sie werden nicht wie Angestellte, sondern wie freie Dienstleister behandelt.
Quelle: http://www.zeit.de/2016/18/crowdworking-freelancer-digital-arbeitsmarkt

Und dann gibt es da noch das Problem mit dem Geld: „Von dem, was man bei diesen Projekten verdient, kann man nicht leben“, sagt Herrmann. Die vielen Wettbewerber drückten die Verdienstchancen.
Quelle: http://www.zeit.de/2016/18/crowdworking-freelancer-digital-arbeitsmarkt/seite-2

Eine Stellungnahme des VGSD anlässlich einer Anhörung im Landtag von NRW zum Thema „Chancen und Risiken des digitalen Arbeitswandels – Click- und Crowdworking“:

Click- und Crowdworking, Soloselbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit – bitte nicht vermischen

Der VGSD kommentiert die „Klarstellung zum Werkvertragsgesetz“

Wichtige Interpretationen:

  • „Neuregelung soll Werk- und Dienstverträgen in Projektgeschäft nicht entgegenstehen“
  • „Bindung an den Arbeitsort allein begründet keine persönliche Abhängigkeit“

Diese Klarstellung stellt selbstständigen Wissensarbeitern keinen Freifahrtschein aus: Die bisherigen Regelungen und die Rechtssprechung gelten weiter. Es bleibt somit auch weiterhin wichtig, in Hinblick auf mögliche spätere (gerichtliche) Auseinandersetzungen Merkmale der Tätigkeit, die eine Selbstständigkeit belegen, sorgfältig zu dokumentieren.
Quelle: http://www.vgsd.de/klarstellung-zum-werkvertragsgesetz-gesetzesaenderung-soll-beratungs-und-projektgeschaeft-nicht-behindern/

  • „Wertende Gesamtbetrachtung wird gestärkt“

Steht das später auch so im Gesetz?
Wir gehen davon aus, dass die Formulierungen so nicht im Gesetz erscheinen, dass sie aber trotzdem vergleichbares Gewicht haben wie ein Hinweis in der Gesetzesbegründung.
[..]
Wie geht es weiter?
Voraussichtlich Ende November wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen, das dann zum 1. April 2017 in Kraft treten soll. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, halten wir es für unwahrscheinlich, dass es in diesem Rahmen noch zu Änderungen kommt.
Im Gesetz ist vorgesehen, dass es bereits während der nächste Legislaturperiode, im Jahr 2020, evaluiert werden soll. Professor Franz Josef Düwell hatte dies in seiner Stellungnahme empfohlen, da das Gesetz als Folge langwieriger Aushandlungsprozesse „spürbar Kompromisscharakter“ habe.
Auch die SPD spricht von „Kompromisscharakter“ und kündigt für den Fall eines Wahlsiegs eine Verschärfung des Gesetzes an: „Die SPD trete auch weiterhin für weitergehende Verbesserungen und klare Strukturen ein (…) Man komme dem Ziel, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen, ein Stück näher.“
Quelle: http://www.vgsd.de/klarstellung-zum-werkvertragsgesetz-gesetzesaenderung-soll-beratungs-und-projektgeschaeft-nicht-behindern/

„Keine Rentenversicherungspflicht für selbständigen IT-Berater“

Das SG Köln hat in einem Urteil vom 9.10.2015 einem selbständigen IT-Berater Recht gegeben, dass er nicht rentenversicherungspflichtig ist. RA Dr. Benno Grunewald berichtet und kommentiert in seinem Blog das Urteil und kritisiert deutlich das Vorgehen der DRB, willkürliche Argumente vorzuschieben.

Benno Grunewald ist kommenden Mittwoch zu Gast bei der VGSD-Experten-Telko “Scheinselbstständigkeit: Wie können sich Auftraggeber und -nehmer schützen?”.

Scheinselbständigkeit: Neuigkeiten zum Gesetzentwurf und vom VGSD

Am Donnerstag wurde ein neuer Referentenentwurf bekannt – Nahles verzichtet auf Horror-Katalog und Vermutungsregelung – ein toller Erfolg und wichtiges Etappenziel. Ganz, ganz herzlichen Dank dafür an alle VGSD-Mitglieder und -Unterstützer!
Rechtssicherheit ist damit allerdings noch nicht hergestellt, die DRV wird weiter aus  jedem zweiten Solo- einen Scheinselbstständigen machen. Heute haben wir Zeitreihen veröffentlicht (vgl. 2.), die die Entwicklung zeigen. Unsere vier neuen Forderungen für mehr Rechtssicherheit konzentrieren sich deshalb auf die  Entscheidungspraxis der DRV.
Quelle: http://www.vgsd.de/vgsd-news-16-02-zeig-gesicht-120-000-protestmails-neuer-gesetzesentwurf/