EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie)

Anbieter von Suchmaschinen, Cloud-Computing-Diensten und Online-Marktplätzen mit Sitz in Deutschland müssen ab 10. Mai 2018 IT-Sicherheitsvorfälle mit erheblichen Auswirkungen auf den betriebenen Dienst an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden.
Quelle: https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/_/infos/20180507_BSI_PM_NIS_Richtlinie.html